Teilnahmebedingungen & Regeln für Schweiz läuft 2021
Die Teilnahmebedingungen und Regeln gelten für alle Teilnehmenden des virtuellen Laufs “Schweiz läuft” in jeder gewählten Disziplin (5 km, 10 km, 15 km, 21,1km und 42,2km). Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Online Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen virtuellem Teilnehmenden und dem virtuellen Veranstalter und sind in der jeweils veröffentlichten Version gültig.
Als virtueller Veranstalter tritt die W2 Event & Concept AG auf. Der virtuelle Veranstalter ist während des virtuellen Laufs weder mit eigenem Personal, noch mit Volunteers, Streckenposten, Service- oder Verpflegungsstationen vor Ort. Es gibt keinen Versammlungsort und keinen offiziellen Start- oder Zielbereich. Der virtuelle Veranstalter sieht sich nur für die Organisation und Kommunikation des virtuellen Laufs verantwortlich. Der virtuelle Veranstalter wird im Folgenden “Veranstalter” genannt. Es gilt Ruggell als Gerichtsstand.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Online Anmeldung zustande.
Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des virtuellen Laufs verarbeitet werden.
Mit der Online Anmeldung bestätigt der Teilnehmende zudem, dass er die Möglichkeit hatte, nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter https://schweizlaeuft.ch/datenschutz/ einzusehen und sich dessen bewusst ist, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet und auf www.schweizlaeuft.ch sowie in diversen Medien und Social Media Kanälen veröffentlicht werden.
Zulassungskriterien zur Teilnahme am persönlichen, virtuellen Lauf
Wir vertrauen auf dich und deine Ehrlichkeit und setzen ein sportliches Verhalten voraus. Folgende Schritte und Zulassungskriterien sind ganz speziell aufgrund der aktuellen Corona Situation von den Teilnehmenden einzuhalten und werden mit der Anmeldung zum virtuellen Lauf von den Teilnehmenden garantiert:
Haftungsausschluss
Die Teilnahme am virtuellen Lauf erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens des Veranstalters wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für Unfälle im Rahmen des persönlichen Laufs oder während des Laufs abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen, in Fällen höherer Gewalt (Terror, Epidemien, …) oder anderer Umstände, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der virtuellen Veranstaltung vorzunehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge. Ist es aufgrund von behördlichen Anordnungen nicht möglich, mit angemessenen Mitteln für die Sicherheit der virtuellen Teilnehmenden zu garantieren, so kann die virtuelle Veranstaltung in ihrer Form oder auch in der Art der Durchführung geändert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, entsprechend den Vorgaben Änderungen, wie zum Beispiel des Datums oder Art und Form der Durchführung zu ändern.
Ist der Veranstalter aufgefordert, die virtuelle Veranstaltung komplett abzusagen, werden die Startgebühren zurück überweisen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken und die medizinische Eignung der TeilnehmerIn im Zusammenhang mit der Teilnahme am virtuellen Lauf “Schweiz läuft”. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung des Gesundheitszustandes obliegt jedem Teilnehmenden selbst. Mit Abschluss der Online Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmegebühr erklärt jeder Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Wir empfehlen dringend, den Gesundheitszustand vorher von einem Arzt prüfen zu lassen. Startberechtigt sind alle Personen, die ausreichend auf die jeweilige Strecke trainiert haben.
Persönliche Daten
Mit der Online-Anmeldung nimmt der Teilnehmende zur Kenntnis, dass die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des virtuellen Laufs verarbeitet werden.
Mit der Online Anmeldung bestätigt jede*r Teilnehmer*in zudem, dass er *sie die Möglichkeit hatte, nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter https://schweizlaeuft.ch/datenschutz/ einzusehen und sich dessen bewusst ist, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet und auf www.schweizlaeuft.ch sowie in diversen Medien oder Social Media Kanälen veröffentlicht werden.
Mit Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Rücktrittsversicherung der raceResult GmbH erklärt sich der*die Teilnehmer*in mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an das Versicherungsunternehmen RaceResult Austria einverstanden. Die Rücktrittsversicherung gilt im Krankheitsfall (Krankheit, Verletzung, Unfall) unter Vorlage eins ärztlichen Attests wird dem*der Teilnehmer*in die Startgebühr zurückerstattet. Das ärztliche Attest, inklusive der Bankdaten müssen für die Rücküberweisung an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden info@schweizlaeuft.ch
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Mailadresse zu Marketingzwecken und Informationen vom virtuellen Veranstalter – W2 Event & Concept AG – verwendet wird.
Die im Zusammenhang mit #schweizlaueft veröffentlichten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmenden können vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filme, Videokassetten etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden. Alle Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass sie möglicherweise in diesem Zusammenhang nicht namentlich genannt werden.
Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr
Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmässigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In diesem Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten.
Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt.
Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen.
Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen.
Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schweizerischen Kreditunternehmungen“ in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.
Mit der Anmeldung zu “Schweiz läuft” gibt es keine Möglichkeit der Rücküberweisung.
Auskunft und Service
Gerne steht unser Organisationsteam des virtuellen Laufs “Schweiz läuft” für Anfragen ausschliesslich per Email zur Verfügung.
W2 Event & Concept AG
Industriering 3
9491 Ruggell
Fürstentum Liechtenstein
Stand April 2021
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